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Stärkung der Betriebsrenten soll beschlossen werden

Gute News für alle die gerne die betriebliche Altersvorsorge nutzen wollen

Betriebsrenten sollen Kapitalmarkt stärker nutzen

In der Gesetzes Pipeline 2017 steckt aktuell das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung  (Betriebsrentenstärkungsgesetz). Es soll vor allem die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Betrieben fördern und Geringverdienern den Zugang erleichtern.


Künftig sollen die Sozialpartner im Rahmen von Tarifverträgen reine Beitragszusagen einführen können, was für Arbeitgeber die Haftungsrisiken für die Betriebsrenten reduziert. Garantierte Leistungen soll es damit nicht mehr geben, stattdessen einen stärkeren Fokus auf renditeträchtige Anlageformen wie Aktien. Arbeitgeber und Beschäftigte, die nicht tarifgebunden sind, können sich entsprechenden Tarifverträgen anschließen.


Geringverdiener sollen von einem neuen Steuer-Fördermodell und von neuen Anrechnungsregeln profitieren. So bleiben Betriebsrenten beispielsweise bei Empfängern von Grundsicherung im Alter bis zu 202 Euro anrechnungsfrei.


Aktuell wird der Gesetzentwurf zwischen Bundesrat und Bundesregierung abgestimmt. Voraussichtlich in der ersten Märzhälfte stehen dann Beratungen im Bundestag an.


Pressemitteilung Bundesfinanzministerium


Einige Varianten der Betriebsrenten

Es gibt verschiedenste sogenannte Durchführungswege die es zu prüfen gilt. Je nach dem jeweiligen Arbeitsverhältnis ist mit dem Arbeitgeber zu klären ob dieser sich schon auf einen Durchführungsweg festgelegt hat oder ob es Ihnen noch freisteht die für Sie günstigste Variante zu wählen. Zu den meist genutzten Betriebsrenten zählen mitunter die Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Pensionszusage (für Führungskräfte und Gesellschafter).


Weitere Informationen zu Thema Betriebsrenten

Informieren Sie sich auch über alle Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge in unserem Themengebiet Altersvorsorge. Gerade die Altersvorsorge sollte für jede Person und Haushalt je nach Beschäftigungsverhältnis und nach den Zielen und Wünschen individuell analysiert werden. Die unterschiedlichsten Möglichkeiten und staatlichen Zulagen richten sich oft nach dem Beschäftigungsverhältnis und nach weiteren Verhältnissen (Kinder, Alter, bereits genutzten Ansprüchen u.v.m.).